Neue Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung ab dem 01.07.2026 gültig

Für die Friedhöfe der Pfarrgemeinde St. Petrus tritt eine neue Friedhofsordnung und Gebührensatzung in Kraft. Die oberkirchliche Genehmigung wurde am 11.06.2026 durch das BMO erteilt. Gleichzeitig treten alle übrigen entgegenstehenden Vorschriften außer Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt durch dauerhafte Auslegung im Pfarrbüro der kath. Kirchengemeinde St. Petrus zu den Öffnungszeiten. Gleichzeitig wird der volle Wortlaut in einem Schaukasten an der Kirche St. Petrus, Wallstraße 2, für einen Zeitraum von einem Monat zum Aushang gebracht.
