Informationen zur Wahl im November

Am 7. und 8. November 2026 findet in der Kirchengemeinde St. Petrus die Wahl zum Kirchenausschuss statt. Der Kirchenausschuss wird von den Gemeindemitgliedern gewählt und ist unter anderem für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zuständig. Wahlberechtigt sind Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Seit dem 05.09.2026 ist die vorläufige Kandidatenliste in den Kirchen ausgehängt und wird auch auf der Homepage veröffentlicht. Die Wahlberechtigten haben das Recht, die vorläufige Kandidatenliste innerhalb von zwei Wochen nach dem Aushang zu ergänzen.
Die Wahl findet als Brief- und Urnenwahl statt. Per Briefwahl ist auch eine vorzeitige Stimmabgabe möglich.
Auskünfte und Anträge zur Briefwahl gibt es im Pfarrbüro unter Telefon 04472/322. Die vorläufige Kandidatenliste steht diesem Beitrag als Anlage zur Verfügung.
