Anweisung vom Offizialat Vechta

Aus dem Offizialat in Vechta erhielten wir folgende Order: Alle, die am Gottesdienst teilnehmen, tragen durchgehend eine medizinische Maske. Dazu zählen sowohl OP-Masken, FFP2 – und FFP3-Masken sowie Einwegmasken mit den Kennzeichnungen KN95 und N95. Die bekannte „Alltagsmaske“ und Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Bei der Ausübung eines liturgischen Dienstes kann sinnvollerweise darauf verzichtet werden. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht ausgenommen.